Pressemitteilung: UWA legt Entwurf einer Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge vor

Es zieht sich wie ein roter Faden durch die Berichterstattung der Alsfelder Medienlandschaft: Wird im Stadtgebiet oder in einem unserer Ortsteile eine Straße erneuert, müssen die Anlieger bei der Finanzierung mit ran.

Je nach Straßenkategorie sind die jeweiligen Anwohner bis zu 75% an den Gesamtkosten (abzüglich möglicher Fördergelder) beteiligt. Und dies führt immer häufiger zu finanziellen Sorgen in den Haushalten – bis hin zu finanziellen Notlagen. Regelmäßig sind es 4-stellige, mitunter gar 5-stellige Euro-Beträge, die der einzelne Anlieger zu schultern hat. Der Gesetzgeber hat bereits 2013 reagiert und die Option einer „wiederkehrenden Straßenbeitragszahlung“ eröffnet.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld hat den Magistrat mit Beschluss vom 08.05.2014 beauftragt eine Satzungsvorlage für die mögliche Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen in Alsfeld zu erstellen. In Beantwortung einer Anfrage bemängelte Bürgermeister Paule am 10.09.2015, dass u.a. keine konkreten Vorgaben der Stadtverordnetenversammlung zur Ausgestaltung einer solchen Satzung vorlägen. Zudem betonte er den, mit der Erstellung einer neuen Satzung einhergehende, hohen Arbeitsaufwand für die Verwaltung.

Mit der Vorlage des Entwurfs möchte die UWA den geforderten Anstoß zur Satzung über wiederkehrende Straßenbeiträge geben, erläutert der Stadtverordnete der UWA Achim Spychalski-Merle. So sieht der den Entwurf begleitende Antrag auch keine Abstimmung über diesen vor, sondern fordert den Magistrat auf, auf Basis des Entwurfes eine Modelrechnung durchzuführen aus der sich die durchschnittliche Höhe der Beiträge ergibt sowie die Kosten der Einführung eines solchen Abrechnungssystems transparent dargestellt werden. Diese Ergebnisse können dann in die endgültige Fassung der Satzung einfließen bzw. Grundlage für eine Abstimmung zur Einführung einer solchen Satzung bilden.

Der Antrag beinhaltet neben einem Zeitplan auch die Einbeziehung der Ortbeiräte bei der Frage in welchen Ortsteilen die Satzung in Kraft treten kann, denn diese muss nach Auffassung von Achim Spychalski-Merle nicht in allen möglichen Abrechnungsgebieten eingeführt werden. „Wichtig für uns ist zudem der letzte Teil des Antrages, in dem der Magistrat aufgefordert wird, keine Bescheide zu derzeit gültigen Beitragssatzung zu erlassen, solange nicht über die wiederkehrenden Straßenbeiträge abschließend abgestimmt wurde“, so Achim Spychalski-Merle. Denn so könne man sicherstellen, dass ggf. die derzeit im Bau befindlichen Projekte von der neuen Satzung partizipieren.

WStrBS 01.2015
Antrag WStrBS 01.2015