UWA-Position zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Mit dem Straßenausbau in Altenburg, in der dortigen Schloßbergstraße, wurde die Problematik der hohen Beitragsleistung durch die Anwohner erstmals ungewöhnlich deutlich in der Öffentlichkeit publik gemacht.

Waren es in der Vergangenheit vereinzelt Leserbriefe in der örtlichen Presse, so hat der Altenburger Ortsvorsteher Heinz Heilbronn den „Aufschrei“ der Anwohner kanalisiert und mit Hilfe von Frau Galle-Schäfer, OZ, in die Öffentlichkeit getragen (Link zum Bericht der OZ vom 01.10.2015).

Alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung sprechen sich dafür aus, in dieser Sache tätig zu werden, und das aktuelle Procedere auf seine Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen. Ausschlaggebend für die UWA ist die Feststellung und die Positionierung ihres Stadtrates Heinrich MUHL. Er schildert die Situation aus seiner Sicht wie folgt:

„Ich habe keine Lust, die punktuell sehr sehr hohen Anliegerbeiträge mitzutragen. Das System funktioniert nicht mehr. Hohe 4- oder 5-stellige Beträge belasten die jeweiligen Anwohner enorm. Zudem wohnen oft nur noch 1 – 2, oft ältere Bewohner  in den Häusern, die ihren Lebensunterhalt über ihre Rente finanzieren und nur über  geringe Rücklagen verfügen. Wenn das Geld dann nicht mehr langt, bitten sie die Stadt um Ratenzahlungen und schließlich um Stundung derselben. Was haben wir also als Kommune letzten Ende mit der Aufrechterhaltung des Systems bezweckt?“ Antwort: „Nichts!“

Ein erster Meinungsfindungsprozess innerhalb der UWA brachte folgende Grundstimmung zum Ausdruck:

„Wir dürfen unsere Bürger nicht mit hohen Straßenbeiträgen in die Insolvenz treiben.“ Ein insolventer Bürger kann kaum mehr etwas für die Gemeinschaft leisten (also auch keine Steuern, Abgaben oder Gebühren zahlen), im Gegenteil, er wird eher zum dauerhaften Leistungsempfänger! Obwohl damit zu rechnen ist, dass die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich bringt, wird diese von der UWA im Grundsatz unterstützt.

Bezahlbarer Wohnraum im Privatbesitz ist einer der Standortfaktoren, der den ländlichen Raum für Familien attraktiv hält. Durch die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge können existenzbedrohende Einzelbelastungen vermieden und durch planbare Beitragszahlungen abgelöst werden. Wichtig hierbei ist eine vernünftige Abgrenzung der Abrechnungsgebiete sowie eine Kosteneindämmung durch Wahl von angemessenen aber günstigen Ausbauarten.

Zudem ist eine deutlich verbesserte Informationspolitik der Stadt für die betroffenen Anwohner zwingend erforderlich. Wie die wiederkehrenden Straßenbeiträge letztlich ausgestaltet werden, wird die politische Diskussion der nächsten Monate zeigen.

Die Option, einen jährlich wiederkehrenden Straßenbeitrag für alle bzw. für eine zuvor festgelegtes Gebiet einer Gemeinde zu erheben, ist neu. Erfahrungswerte zu den Auswirkungen gibt es wenige, die Vorbereitung durch die städtische Verwaltung wäre sehr arbeits- und somit kostenintensiv. Man muss zudem ins Auge fassen, dass wahrscheinlich ein externer Dienstleister eingekauft werden müsste, der den Prozess bis zur Einführung sowohl inhaltlich als rechtlich bis zur Rechtssicherheit begleitet.

Die UWA wird sich alle bislang bekannten Möglichkeiten, ob theoretisch zulässig als auch praktisch handhabbar, vor allem praktisch handhabbar, genau anschauen und bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2017 eine belastbare Vorlage zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.

Wenn sie uns auf diesem Weg begleiten, eigene Ideen und Vorschläge einbringen und zudem immer gut informiert sein wollen, wenden sie sich einfach an die UWA-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung.