Straßenbeiträge – frühzeitige Mittteilung an Anlieger

Mit einem Antrag der SPD an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld am 11.05.2017 ging die Diskussion um die Straßenbeiträge von Anliegern in die nächste Runde.

In Ihrem Antrag forderte die SPD-Fraktion, dass der Magistrat bei den anstehenden Straßenbaumaßnahmen in Alsfeld nach Auftragsvergabe und der Kenntnis der veranschlagten Kosten Mitteilungen an die Anwohner mit der ungefähren Höhe der zu erwartenden Straßenbeiträge versendet und im zugestellten Bescheid nach Abschluss der Bauarbeiten auf die Möglichkeit der Ratenzahlung hinweist.

Bereits in der vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) hatte die CDU/UWA-Koalition die Zustimmung zu diesem Antrag durch Enthaltung verweigert, weil Bürgermeister Stefan Paule darauf hinwies, dass der Antrag der gängigen Praxis der Verwaltung entspreche.

In der Erwiderung zum Antrag bei der Stadtverordnetenversammlung konnte der Stadtverordnete der UWA Achim Spychalski-Merle, dieses Vorgehen der Stadt aus eigener Erfahrung bestätigen und erläuterte das politische Dilemma, dass die Koalition dem Antrag nicht zustimmen könne, weil dieser plakativ und sinnfrei sei. Auf der anderen Seite könne man auch nicht die Zustimmung gänzlich verweigern, weil es sich ja schon um gängige Praxis handle.

Deshalb präsentierte der Stadtverordnete im Namen der UWA einen weitergehenden Alternativantrag, dessen Inhalt im Wesentlichen in der Diskussion um die wiederkehrenden Straßenbeiträge fußt. Denn, hier hatte die Koalition angekündigt die Anlieger frühzeitig, also schon bei Aufnahme der geplanten Straßenbaumaßnahme in den Investitionsplan der Stadt Alsfeld, über die Maßnahme und die zu erwartenden Kosten zu informieren. Mit dieser frühzeitigen Information, die in der Regel ca. 5 Jahre vor der eigentlichen Baumaßnahme erfolgt, könne erreicht werden, dass die betroffenen Anlieger frühzeitig die Finanzierung der anstehenden Kosten planen können. Eine regelmäßige Aktualisierung der Information in Abständen von 24 Monaten sieht der Antrag ebenfalls vor.

Im Rahmen der Abstimmung wurde der Alternativvorschlag der UWA mit den Stimmen der Koalition mehrheitlich angenommen.

Antrag der SPD:

Bei den anstehenden Straßenbaumaßnahmen in Alsfeld werden vom Magistrat nach Auftragsvergabe und der Kenntnis der veranschlagten Kosten Mitteilungen an die Anwohner mit der ungefähren Höhe der zu erwartenden Straßenbeiträge versandt.
Im zugestellten Bescheid nach Abschluss der Bauarbeiten wird auf die Möglichkeit der Ratenzahlung hingewiesen.

UWA-Alternativantrages:

Der Magistrat informiert die Anlieger frühzeitig und regelmäßig über anstehende Straßenbaumaßnahmen, d.h. über den geplanten Durchführungszeitraum, über die geschätzten Gesamtkosten sowie beispielhaft über die auf bestimmte Grundstücksgrößen zu erwartenden Straßenbeiträge. Auf eine mögliche Kostensteigerung, z.B. in Höhe von ca. 2%/anno soll Hingewiesen werden.
Frühzeitig im Sinne dieses Antrages bedeutet spätestens 12 Monate nach Aufnahme der Maßnahme in den Investitionsplan im städtischen Haushalt.
Regelmäßig bedeutet, dass spätestens alle 24 Monate nach der ersten Mitteilung, eine Folgemitteilung, mit aktualisierten Daten erfolgt.
Die gängige Praxis, den Anliegern nach Auftragsvergabe die ungefähren Straßenbeiträge in Bezug auf die tatsächliche Größe Ihres anliegenden Grundstücks mitzuteilen wird beigehalten.