Wiederkehrende Straßenbeiträge – weder günstiger noch gerechter

ALSFELD CDU/UWA-Koalition befürwortet die Beibehaltung des bisherigen Systems der straßenbezogenen Abrechnung von Anliegerbeiträgen bei der grundhaften Sanierung von Straßen.

In der laufenden Woche wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld über die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge entscheiden.

„Die grundsätzliche Idee, Straßenbeiträge für grundhafte Sanierungen auf eine größere Anzahl von Haushalten, z.B. einen ganzen Ortsteil zu verteilen, hat Charme“, so der Stadtverordnete der Unabhängigen Wähler Alsfeld (UWA) Achim Spychalski-Merle.

So hatte die UWA im Januar dieses Jahrs einen Satzungsentwurf für die wiederkehrenden Straßenbeiträge eingebracht und den Magistrat aufgefordert, zügig eine Entscheidungsgrundlage in dieser wichtigen Frage zu schaffen.

Mit einer Informationsveranstaltung für die beteiligten Gremien am 28.09.2016 (Zusammenfassung) wurde diesem Antrag der UWA insofern entsprochen, als dass nun alle für eine Grundsatzentscheidung notwendigen Informationen vorliegen. So wurden unter anderem Beispielrechnungen verschiedener Straßen sowie Betrachtungen der Folgen und Folgekosten für die Verwaltung vorgelegt.

In ihrer aktuellen Presseerklärung fasst die CDU/UWA-Koalition das Ergebnis wie folgt zusammen: Das Konzept der wiederkehrenden Straßenbeiträge ist weder günstiger noch gerechter. Daher wird die CDU/UWA-Koalition die Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge mehrheitlich ablehnen.

Zwar werden die Beiträge auf eine größere Anzahl von Haushalten umgelegt, aber es besteht das Risiko, dass der vermeintlich günstige Ausbau der eigenen Straße Begehrlichkeiten in Bezug auf den Ausbauzeitpunkt, sowie die Ausführung weckt, da diese ja von allen bezahlt wird.

„Viel gewichtiger sind die finanziellen Folgen für den Ergebnishaushalt der Stadt Alsfeld.“, erläutert Spychalski-Merle. Die entstehenden Einführungskosten von mindestens 40.000€ sowie die laufenden Kosten von über 10.000€ jährlich zuzüglich ergänzender Personalkosten sind nicht auf die Beiträge umzulegen und müssen deshalb anderweitig im Haushalt erwirtschaftet werden. Und das in einem Haushalt, der nach Maßgabe der UWA – trotz positivem Ergebnis – nicht voll ausgeglichen ist, weil der Ergebnisüberschuss die Rückzahlung laufender Kredite nicht deckt.

Der Stadtverordnete der CDU und Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Jungk stellt zudem fest, „dass die Umverteilung der Straßenbeiträge in einer bestimmten Anzahl von Fällen zu Ungerechtigkeiten führe.“ So würden beispielsweise bei Einführung die Beitragszahler an klassifizierten Straßen (also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) stärker belastet als dies bisher der Fall ist. Ein weiteres Risiko bestünde für Mieter, da es möglich sein könnte, dass die Eigentümer die wiederkehrenden Straßenbeiträge auf die Mieten umlegen.

„Wenn wir zu diesem Zeitpunkt für die Beibehaltung der bestehenden Straßenbeitragssatzung stimmen, werden wir durch ergänzende Maßnahmen versuchen, die Planbarkeit und Zumutbarkeit von Straßenbeiträgen für die Eigentümer zu verbessen“, erklärt hierzu Achim Spychalski-Merle.

Folgenden Maßnahmen sind hierzu von der CDU/UWA-Koalition vorgesehen:

  • Eigentümer sollen frühzeitig und umfänglich über die anstehenden Baumaßnahmen informiert werden, damit rechtzeitig Rücklagen angespart  werden können (ca. 4-5 Jahre vor der Baumaßnahme). Nimmt man den Zeitraum von Ausbaubeginn bis zur Abrechnung sowie die Möglichkeit der Stundung hinzu hat ein Beitragszahler somit einen Planungszeitraum von 10 bis 12 Jahren, was ein zumutbarer Zeitraum ist.
  • Erarbeiten einer Prioritätenliste anhand eines Straßenzustandskatasters um die    Baumaßnahmen besser vorhersehbar zu machen.
  • Bevorzugung von kostenoptimierten Lösungen bei der grundhaften Sanierung. Genaue Prüfung im Einzelfall, ob mit geeigneten Maßnahmen die Lebensdauer der Straße bis zur grundhaften Sanierung verlängert werden kann.

Die CDU/UWA Koalition ist sich sicher, durch diese Maßnahmen die Straßenbeiträge nachhaltig in ertragbarem Rahmen für die Beitragszahler zu halten und gleichzeitig den städtischen Haushalt vor zusätzlichen Ausgaben zu schützen.