Mitglied werden …

Die politische Arbeit der UWA beschränkt sich nicht nur auf die Funktionsträger (Stadtverordnete, Stadträte, UWA-Vorstand). Wir versuchen unsere Mitglieder so eng wie möglich in die politische Meinungsbildung einzubeziehen.

Die UWA Stadtverordneten und Magistratsmitglieder treffen sich in der Regel einmal pro Woche zu einer Fraktionssitzung, bei der die wichtigsten politischen Themen besprochen werden. Die Fraktionssitzung steht allen Mitgliedern der UWA offen. Durch diese in der Satzung unter §9 festgelegte Regelung wird ein Höchstmaß an Transparenz in der politischen Arbeit der UWA ermöglicht.

Mitglied werden kann jede Person, die sich zu der Satzung der UWA bekennt und keiner politischen Partei angehört. Die Mitgliedschaft wird durch Annahme einer schriftlichen Beitrittserklärung seitens des Vorstandes erworben (UWA-Satzung §3).

UWA – Satzung
UWA Beitrittserklärung

Wenn Sie also an unabhängiger politischer Arbeit interessiert sind, reden Sie mit uns. Denn auch Nicht-Mitglieder können als Gäste an einer Fraktionssitzung teilnehmen und uns kennenlernen.

Der Fraktionsvorsitzende oder der 1. Vorsitzende teilt Ihnen gerne Ort und Zeit der nächsten Fraktionssitzung oder nimmt Ihre Beitrittserklärung entgegen.